Goldene Ehrennadel im Rheinisch-Bergischen Kreis

17.05.2023

Die Bürgerinnen und Bürger im Rheinisch-Bergischen Kreis sind aufgerufen, Vorschläge aus ihren Reihen für die Ehrennadel in Gold abzugeben!
Personen, die sich seit mehr als zehn Jahren im Rheinisch-Bergischen Kreis ehrenamtlich in den Bereichen Jugendförderung, Soziales, Kultur sowie Natur- und Umweltschutz engagieren, können bis zum 15. August für die Ehrung vorgeschlagen werden. Mit der goldenen Ehrennadel sollen Menschen geehrt werden, die sich über Jahre hinweg für andere Menschen eingesetzt haben und dies immer noch tun – sei dies im Sportverein, in Pflegeheimen, in der Kulturarbeit, der Feuerwehr und in der Umwelthilfe.

„Das Ehrenamt ist ein wichtiger Bestandteil, ohne den unsere Gemeinschaft nicht bestehen kann. Sich über die eigene Lebenswelt hinaus für andere zu engagieren und somit etwas für die Gemeinschaft zu schaffen, verdient großen Respekt und Anerkennung – und das eigentlich jeden Tag“, so der Bundestagsabgeordnete für den Rheinisch-Bergischen Kreis, Dr. Hermann-Josef Tebroke. „Ich freue mich, dass Unser Landrat Stefan Santelmann einer guten und wichtigen Tradition folgend auch in diesem Jahr wieder verdiente Mitbürgerinnen und Mitbürger mit der Ehrennadel auszeichnet.“

Voraussetzungen und Fristen
Als Voraussetzungen gelten folgende Punkte:
• die Tätigkeit muss schwerpunktmäßig im Rheinisch-Bergischen Kreis erfolgen
• man kann bis zu drei Personen aus einem Verein oder einer Organisation vorschlagen; Vorschläge sollten mit der Rangfolge eins bis drei versehen werden
• Ehrenamtliche, die 2023 nicht geehrt werden können, können im kommenden Jahr wieder vorgeschlagen werden
• Personen, die bereits ein Bundesverdienstkreuz oder andere übergeordnete staatliche Auszeichnungen haben sowie politische Mandatsträger für die Zeit des aktiven Mandats,  sind von der Ehrung ausgeschlossen
Vorschläge mit entsprechender Begründung für das auszuzeichnende Engagement sowie zwei zu benennende Referenzpersonen für jede vorgeschlagene Person können bis zum 15. August 2023 an den Landrat unter:

Der Landrat
Referat für Presse und Kommunikation
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach

oder per E-Mail an pressestelle [at] rbk-online.de eingereicht werden. Die Abgabe der Referenzen muss bis spätestens 30. September 2023 beim Kreis erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.rbk-direkt.de/ehrung-verdienter-buergerinnen-und-buerger.aspx