Familien leisten Großartiges und müssen steuerlich gestärkt werden!

15.05.2024
Pressemitteilung

Fünf Entlastungsvorschläge zum Tag der Familie

Der 15. Mai ist Internationaler Tag der Familie – ein Gedenktag der Vereinten Nationen. Anlässlich dessen erklärt der direkt gewählte Abgeordnete für den Rheinisch-Bergischen Kreis, Dr. Hermann-Josef Tebroke, Mitglied des Familienausschusses und des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag: „Familien benötigen Zeit füreinander, Raum für ihre Entfaltung und finanziellen Spielraum. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion wollen wir Familien unterstützen. Wir sehen die vielfältigen Formen, in denen Familienangehörige zusammenleben sowie füreinander dauerhaft und verlässlich Verantwortung übernehmen. Familien sind für den Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt von unschätzbarem Wert. In Familien wächst Gemeinsinn und Solidarität zwischen Jung und Alt. Eltern sind unersetzbar für ihre Kinder. Ihre Zeit und Zuwendung schaffen Bindung und Mut für das ganze Leben. Ebenso kümmert sich die Familie um zu pflegende Angehörige auch im Alter. Wir wollen Familien dabei stärken. Das kann durch eine steuerliche Förderung der Betreuung von Kindern als auch von zu pflegenden Angehörigen geschehen. Darum fordern wir in der CDU/CSU- Bundestagsfraktion zum Tag der Familie:

1. einen Steuerabzugsbetrag für sogenannte „familiennahe Dienstleistungen“ bis zu einer Höhe von 20 Prozent von maximal 25.000 Euro einzuführen. Derzeit ist nur ein Fünftel von 20.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen maximal abzugsfähig;

2. einen Steuerabzugsbetrag für die bisher als Sonderausgaben anerkannten Kinderbetreuungskosten in Höhe von 30 Prozent von maximal 6.000 Euro der Aufwendungen für die Betreuung oder Pflege eines nahen Angehörigen einzuführen. Bisher können nur zwei Drittel von 6.000 Euro je Kind als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Betreuungskosten zu pflegender Angehöriger werden aktuell nur im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen berücksichtigt;

3. auch Großeltern zu ermöglichen, familiennahe Dienstleistungen im Haushalt ihrer Kinder als steuerlichen Abzugsbetrag geltend zu machen, wenn sie die Kosten getragen haben. Insbesondere alleinerziehende Mütter und Väter können oft die vielen Aufgaben junger Eltern nur mit der Unterstützung der eigenen Eltern meistern;

4. die Steuerbefreiung für Leistungen des Arbeitgebers zur Angehörigenbetreuung auf Kinder bis zum 14. Lebensjahr und zu pflegende Angehörige auszudehnen, um einen Gleichlauf mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für familiennahe Dienstleistungen herzustellen. Aktuell sind nur die Leistungen für die Betreuung von nichtschulpflichtigen Kindern und die kurzfristige, zwingend beruflich veranlasste Betreuung von Kindern unter 14 Jahren sowie pflegedürftiger Angehöriger bis 600 Euro im Kalenderjahr steuerfrei.

5. den 2024 geltenden Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum um 5,7 Prozent anzuheben und das Kindergeld für 2024 entsprechend anzuheben sowie die bis 2022 bestehende Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind wiedereinzuführen. Die Ampel hatte im Dezember 2022 die bestehende Stufung abgeschafft und
verweigert seit Jahresbeginn die verfassungsrechtlich erforderliche Anhebung von Kinderfreibetrag und Kindergeld.
Für uns gilt es, jede elterliche Entscheidung, wie Familie und Beruf zu vereinbaren sind, zu akzeptieren. Diese Akzeptanz muss sich in der Politik auch widerspiegeln.
Wir als Union stehen für eine familienfreundliche Politik.