Aktuelle Regelung des Gesundheitsamtes RBK

10.11.2021

 Gesundheitsamt passt Abläufe an und informiert Infizierte und Haushaltsangehörige ab sofort schriftlich

Aufgrund der derzeit steigenden Infektionszahlen passt das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises seine internen Abläufe dynamisch an das Infektionsgeschehen an. Dies betrifft die Kontaktnachverfolgung.

Während infizierte Personen und deren Kontaktpersonen bisher in erster Linie telefonisch informiert wurden, nimmt das Gesundheitsamt ab sofort ausschließlich schriftlich Kontakt zu Menschen auf, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, sowie zu deren Kontaktpersonen aus demselben Haushalt. In den Informationsschreiben werden die Betroffenen und deren Haushaltsangehörige über das weitere Vorgehen und die mit einer Quarantäne einhergehenden Pflichten aufgeklärt. Enge Kontaktpersonen, die nicht im selben Haushalt leben wie die infizierte Person, erhalten eine Ordnungsverfügung, die Erläuterungen zu Rechten und Pflichten beinhaltet.

Durch die geänderte Vorgehensweise können Personalressourcen vorübergehend für die Datenerfassung bereitgestellt und Abläufe gestrafft werden.

Für Rückfragen sowie alle weiteren Fragen im Zusammenhang mit Corona steht den Bürgerinnen und Bürgern die Infektionsschutz-Hotline des Gesundheitsamts von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 15 Uhr sowie Samstag von 10 bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131415 zur Verfügung. Ebenso können nach wie vor Anfragen zu diesem Thema auch per E-Mail an corona [at] rbk-online.de gesendet werden.

Aktuelle Informationen finden Interessierte auch auf der Homepage des Kreises unter http://www.rbk-direkt.de