Jahressteuergesetz: Steuerliche Entlastungen für Ehrenamtler und Vereine

07.12.2020
Pressemitteilung

Union und SPD einigen sich im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 auf ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Vereinen und Ehrenamtlichen

Passend zum internationalen Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember 2020 konnten die Union und SPD im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 auf ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Vereinen und ehrenamtlich Engagierten einigen.

Rund 17 Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich in Deutschland. Sie alle leisten einen Beitrag dazu, dass das soziale Zusammenleben gelingt und die Gesellschaft vielfältig bleibt. Auch das Leben im Rheinisch-Bergischen Kreis kann man sich ohne das Angebot gemeinnütziger Vereine und das großartige Engagment der zahlreichen Ehrenamtlichen kaum noch vorstellen. Um diesen Menschen zu zeigen, dass ihr Engagement gesehen und geschätzt wird, werden die steuerfreien Pauschalen für Übungsleiter und ehrenamtlicher Helfer ab Januar 2021 angehoben. Die Übungsleiterpauschale steigt von 2.400 auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.

Zudem sieht das Jahressteuergesetz 2020 eine Reihe weiterer Erleichterungen vor. So steigt die Freigrenze zur Versteuerung von Einnahmen aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (wie die Bewirtschaftung im Vereinsheim) von 35.000 auf 45.000 Euro. Auch die gesetzliche Frist zur Ausgabe der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel wird für kleine Vereine (mit weniger als 45.000 Einnahmen im Jahr) abgeschafft.

Für gemeinnützige Vereine wird auch der Katalog der förderungswürdigen Zwecke und Zweckbetriebe angepasst und erweitert. Fürsorgeeinrichtungen für psychische und seelische Erkrankungen bzw. Behinderungen und Einrichtungen zur Versorgung, Verpflegung und Betreuung von Geflüchteten gehören jetzt zu den steuerfreien Zweckbetrieben.

„Als Mitglied der zuständigen Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU- Bundestagsfraktion habe ich an den intensiven Beratungen zum Jahressteuergesetz 2020 teilgenommen. Es war mir besonders wichtig, dass wir noch vorm Jahresende den ehrenamtlich Engagierten in unserem Land - gerade in dieser schwierigen Zeit - ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung geben. Ich freue mich, dass uns dies nun gelungen ist,“ erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Hermann-Josef Tebroke.

Das Jahressteuergesetz wird in einer Sondersitzung des Bundestagsfinanzausschusses am 09. Dezember 2020 behandelt. Verabschiedet werden soll das Gesetz im Plenum des Bundestages in der darauffolgenden Woche, sodass viele Maßnahmen bereits am 1. Januar 2021 in Kraft treten können.