Gemeinsam handeln in der Corona-Krise

30.03.2020
Beitrag

In diesen schweren Zeiten möchten wir Abgeordnete Sie am Ende der Plenarsitzungstage letzter Woche informieren. 

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Parteifreundinnen und Parteifreunde,

in diesen schweren Zeiten möchten wir Abgeordnete Sie am Ende der Plenarsitzungstage dieser Woche im Bundestag, im Landtag und heute im Bundesrat über die aktuellen, teils schwer noch zu überblickenden Maßnahmenpakete des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Corona-Krise ohne Anspruch auf Vollständigkeit informieren. Bitte haben Sie dafür Verständnis, da sich wegen der großen Geschwindigkeit vieles im Fluss befindet und schnell ändern kann.

Unser Dank gilt zuerst all jenen, die derzeit für uns alle ihren Dienst tun und dabei oft große Belastungen auf sich nehmen. Insbesondere denken wir an die Ärzteschaft, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Praxen und den Heilberufen, an das Krankenhaus- und Pflegepersonal, die Menschen in den Altenheimen und Sozialeinrichtungen, die Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer, die Polizei, die Feuerwehr, die Rettungsdienste und all an diejenigen, die unseren täglichen Bedarf etwa in Lebensmittelgeschäften und Apotheken sicherstellen, sowie in unseren Verwaltungen, die sich im Krisenmodus wieder bewähren. Wir finden es beeindruckend, dass parallel so viel ehrenamtliches Engagement bei der Versorgung auch in den Städten und Gemeinden unseres Kreises allerorten anzutreffen ist: Nachbarschaften kümmern sich z.B. bei Einkäufen um die Älteren – vielen Dank auch dafür!

Es gibt aus unserer Sicht derzeit zwei Schwerpunkte politischen Handelns: die Gesundheitspolitik und die Wirtschaftspolitik. Sie werden flankiert durch Maßnahmen im Sozialbereich. Die notwendigen Maßnahmen erfordern einen erheblichen finanziellen Aufwand für die öffentlichen Haushalte.

Maßnahmen im Bereich der Gesundheitspolitik

Auf dem Gebiet der Gesundheitspolitik standen und stehen weiterhin die Bereitstellung von genügend Behandlungskapazitäten in den Krankenhäusern sowie die Aufrechterhaltung unseres Gesundheitssystems im Vordergrund. Alle aktuell getroffenen Einschränkungen der persönlichen Kontakte dienen dem Zweck, die Ausbreitung der Pandemie so zu verlangsamen, sodass unser Gesundheitssystem in der Lage bleibt, alle erkrankten Menschen zu versorgen.
Die Versorgung mit Schutzkleidung und -ausrüstung sowie mit Desinfektionsmitteln ist we- gen der weltweit gleichzeitig auftretenden Massenerkrankung aktuell vielleicht das größte Problem. Über Beschlagnahmungen in anderen Staaten und Diebstähle auf der einen Seite, aber auch über die Hilfe von Privatleuten, Unternehmen und der Bundeswehr auf der anderen Seite haben Sie sicher gelesen. Erfreulich und ein gutes Zeichen für die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft ist, dass nun zunehmend einheimische Unternehmen ihre Produktionskapazitäten umstellen und nun vermehrt medizinische Produkte und Einrichtungsgegenstände aus dem eigenen Land helfen, die Engpässe zu überwinden.
Gerade jetzt in der Krise zeigt sich, dass die Abstimmung zwischen Bund und Bundesländern überwiegend sehr gut funktioniert und sich die staatlichen Ebenen in ihrem Handeln sinnvoll ergänzen. So wurde jetzt im Gesundheitsbereich u.a. beschlossen:

  •  Krankenhäuser

Krankenhäuser erhalten einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen, um Kapazitäten für die Behandlung von Patienten mit einer Coronavirus-Infektion frei zu halten. Für jedes Bett, das dadurch im Zeitraum vom 16. März bis zum 30. September 2020 nicht belegt wird, erhalten die Krankenhäuser eine Pauschale in Höhe von 560 Euro pro Tag. Der Ausgleich wird aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, der aus dem Bundeshaushalt refinanziert wird, bezahlt. Die Abwicklung erfolgt in Nordrhein-Westfalen über das Land, damit sich die Krankenhäuser auf ihre eigentliche Aufgabe, die Versorgung der Patientinnen und Patienten, kümmern können.

Krankenhäuser erhalten zudem einen Bonus in Höhe von 50.000 Euro für jedes zusätzlich geschaffene Intensivbett. Die Kosten dafür werden ebenfalls aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Darüber hinaus finanzieren die Länder kurzfristig weitere erforderliche Investitionen.

Für Mehrkosten, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen, erhalten Krankenhäu- ser vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 einen Zuschlag in Höhe von 50 Euro je Patient, der bei Bedarf verlängert und erhöht werden kann. Der sog. „vorläufige Pflegeentgeltwert“ wird auf 185 Euro erhöht. Das verbessert die Liquidität der Krankenhäuser und wird auch zu erheblichen Zusatzeinnahmen für die Kliniken führen.

In Nordrhein-Westfalen werden die Investitionspauschalen an die Krankenhäuser statt quartalsweise nun in einem Jahresbetrag ausgezahlt. Auch das hilft den Häusern, die Liquidität zu sichern. Unter bestimmten Voraussetzungen können zur Entlastung der Krankenhäuser auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Krankenhausleistungen erbringen.

  • Niedergelassene Ärzte

Niedergelassene Ärzte sowie Psychotherapeuten werden bei signifikanter Umsatzminderung aufgrund einer geringeren Inanspruchnahme durch Patienten für sonst übliche Leistungen mit Ausgleichszahlungen sowie mit zeitnahen Anpassungen der Honorarverteilung geschützt.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten die zusätzlichen Kosten für außerordentlicher Maßnahmen, die während des Bestehens der epidemischen Notlage erforderlich sind (wie zum Beispiel die Einrichtung von „Fieberambulanzen“), von den Krankenkassen erstattet.

Die beschlossenen Maßnahmen bedeuten für den Bund, aber auch für das Land, die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erhebliche finanzielle Anstrengungen. Aber sie scheinen uns gerechtfertigt, weil es uns darum gehen muss, die Leistungsfähigkeit unseres – auch im internationalen Vergleich sehr guten – Gesundheitssystems in dieser schwierigen Situation bestmöglich zu erhalten. Dabei sind wir uns sehr wohl bewusst, dass dies nur mit viel Verständnis und Mithilfe aller Beteiligten und Betroffenen gelingen kann.

Maßnahmen im Bereich der Wirtschaftspolitik 
Unternehmen und Arbeitsplätze

Zunehmend gewinnt die Sicherung der Unternehmen an Bedeutung. Alle Bemühungen sind darauf ausgerichtet, dass bisher gesunde Unternehmen die Krise überstehen, denn anschließend werden ihre Produkte, ihre Dienstleistungen und ihre Arbeitsplätze gebraucht, um unser Land wirtschaftlich wieder auf Touren zu bringen.

  • Erleichterte Gewährung von Kurzarbeitergeld

Um Kündigungen zu vermeiden und Belastungen der Unternehmen bei Auftragsrückgängen abzumildern, sind Regelungen zum Kurzarbeitergeld verbessert worden. Hiermit haben wir bereits in der Finanzkrise vor 10 Jahren gute Erfahrungen gemacht. So gelten rückwirkend zum 1. März 2020 nunmehr folgende Regelungen:

Wenn aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden. Es reicht, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Diese Schwelle lag bisher bei einem Drittel der Belegschaft. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden („Minusstunden“) vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden können. Auch Leihar- beitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können künftig Kurzarbeitergeld beziehen. Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für das Kurzarbeitergeld bezahlen müssen, werden von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet. Schließlich wird bei Kurzarbeit auf die vollständige Anrechnung des Entgelts für Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen verzichtet. Dies gilt bis zur Höhe des vorher verdienten Nettoentgelts. Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot, z.B. Quarantäne, ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe beantragen.

  • Maßnahmen zur Liquiditätssicherung

In Krisensituationen ist der Fortbestand von Unternehmen vor allem durch akute Liquiditätsengpässe gefährdet. Darum setzen zahlreiche Hilfsmaßnahmen an dieser Stelle an.
Liquiditätssicherung durch steuerliche Maßnahmen: Bereits in Kraft getreten sind Rege- lungen, nach denen auf Antrag fällige oder fällig werdende Steuern (Einkommen-/ Körperschaft- und Umsatzsteuer) zinslos gestundet werden. Auch können Vorauszahlungen auf Einkommen- oder Körperschaftsteuer sowie - über gleichlautenden Ländererlass - auch bei der Gewerbesteuer abgesenkt werden. Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei Umsatzsteuer werden für krisenbetroffene Unternehmen auf Antrag auf Null herabgesetzt. Damit werden den Unternehmen mehr als 4 Mrd. Euro als unmittelbare Liquiditätsverstärkungen sofort zur Verfügung gestellt. Schließlich wird auf Vollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändungen und Säumniszuschläge bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist.

Liquiditätssicherung durch Stundung von Sozialversicherungsbeitragszahlungen: Schon jetzt sieht § 76 SGB IV die Möglichkeit einer Stundung bei außergewöhnlichen Härten vor. Der GKV-Spitzenverband hat nunmehr zudem alle gesetzlichen Krankenkassen angewiesen, die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge vorübergehend zu erleichtern. Also können Unternehmen und Selbstständige, die nachvollziehbar aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge hinausschieben. Dies gilt zunächst für die Monate März 2020 und April 2020 fällig werdenden Beiträge. Wichtig ist, dass es hierfür keiner Sicherheitsleistung bedarf und auch keine Stun- dungszinsen anfallen. Voraussetzung ist einzig, dass die durch die Kurzarbeitergeldregelungen geschaffenen Entlastungsmöglichkeiten vorrangig in Anspruch genommen werden.

Zuschüsse für Selbstständige und Kleinunternehmen: Um den wirtschaftlichen Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, gibt es eine Soforthilfe aus Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines steuerbaren einmaligen, nicht rückzahlungspflichtigen Zu- schusses. Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate:

 - 9.000 Euro für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
- 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
- 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten.

Seit dem heutigen Freitag, den 27.03.2020, 12:00 Uhr können die Anträge ausschließlich elektronisch gestellt werden. Die Links gibt es bei den 5 Bezirksregierungen und beim NRW- Wirtschaftsministerium.

Für bestimmte Kleinunternehmen steht überdies ein innovativer Weg zur Erlangung von Beteiligungskapital zur Verfügung: Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen bis max. 75.000 Euro eingehen. Dieses Programm kann für kleine Unternehmen, Neugründungen und spezielle Zielgruppen (u.a. Unternehmen, die ausbilden, sowie Gründungen aus der Arbeitslosigkeit) interessant sein.

Hilfen für mittlere und große Unternehmen: Für mittlere und große Unternehmen hat der Bund Mittel im Umfang von 600 Mrd. (!!) Euro für Eigenkapitalstützungs- und Kreditmaßnahmen bereitgestellt.

Mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) soll Unternehmen in existenziellen Schieflagen geholfen werden. Zum einen stellt die Bundesregierung einen Garantierahmen von 400 Mrd. Euro bereit, der es Unternehmen ermöglichen soll, sich am Kapitalmarkt leichter zu refinanzieren. Darüber hinaus sind 100 Mrd. Euro für direkte Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung von Unternehmen vorgesehen. Weitere 100 Mrd. Euro sollen für Sonderprogramme der staatlichen Bankengruppe KfW bereitstehen.

Auch aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen stehen den Unternehmen in Nordrhein- Westfalen weitere öffentliche Angebote an Zuschüssen und Krediten zur Verfügung. So können Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) auch Großunternehmen besichert werden. Der Bürgschaftsrahmen wird massiv ausgeweitet – sowohl für das Landesbürgschaftsprogramm als auch für die Bürgschaftsbank NRW. Die Bedingungen des Universalkredits sind deutlich attraktiver gestaltet. Die NRW.Bank übernimmt nun bereits ab dem ersten Euro bis zu 80% (statt bisher 50%) des Risikos.

Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft (bis 250.000 Euro). Beim Landesbürgschaftsprogramm wird eine Bearbeitung innerhalb einer Woche angestrebt. Auf den jeweiligen Internetseiten finden Sie weiterführende Informationen sowie Ansprechpartner.

Bei allen notwendigen Finanzierungsmaßnahmen sollte zudem zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden, denn die Vergabe von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und günstigen Krediten erfordert in aller Regel die Begleitung durch die Hausbank. Wir sind erleichtert, dass vor allem unsere Sparkassen und Genossenschaftsbanken vor Ort einen engen und vertrauensvollen Kontakt zu den ortsansässigen Unternehmen pflegen. Dies wird sich in der aktuellen Krisensituation als von großem Wert erweisen.

  • Unternehmensfortführung trotz wirtschaftlicher Schwierigkeiten / Aussetzung Insolvenzantragspflicht

Normalerweise haben Unternehmen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nur ma- ximal drei Wochen Zeit, um eine Insolvenz zu beantragen. Diese Insolvenzantragspflicht wird bis zum 30. September 2020 ausgesetzt – vorausgesetzt der Insolvenzgrund ist auf die Pandemie zurückzuführen. Außerdem muss es Sanierungschancen geben. Diese Regelun- gen reduzieren den akuten Handlungsdruck in einer vorübergehenden Krise und verhindern eine unnötige Insolvenz aufgrund zu enger Regelungen. Sie haben sich in ähnlicher Form schon bei den Hochwasserkatastrophen 2002, 2013 und 2016 bewährt.
 
Sozialschutzpaket mit ergänzenden Hilfen für Privatpersonen

Zur Unterstützung von Arbeitnehmern, deren Arbeitsplatz durch Corona-bedingte Auftragsrückgänge gefährdet ist, können die Arbeitgeber unter den o.g. Bedingungen Kurzarbeit bis auf Null anordnen und den Kurzarbeitenden ein öffentlich refinanziertes Entgelt von 60% (Alleinstehende) und 67% des Nettolohns zahlen. Das soll dazu beitragen, den Lebens- unterhalt zu sichern und vor allem Kündigungen vermeiden. Dabei wird auf die vollständige Anrechnung des für freiwillige Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen erzielten Entgelts auf das Kurzarbeitergeld befristet verzichtet.

Mit Rücksicht auf Probleme der Saisonarbeit insbesondere in der Landwirtschaft wird außerdem befristet die Zeitgrenze für geringfügige Beschäftigung in Form der kurzzeitigen Beschäftigung auf 5 Monate oder 115 Tage ausgeweitet. Soziale Dienstleister erhalten die Möglichkeit, in Abstimmung mit ihren Leistungsträgern konkrete Beiträge zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise zu leisten. Im Gegenzug werden sie durch die Leistungsträger im Bestand bis zum 30. September gesichert. Und: Um in der Corona-Krise Rentnerinnen und Rentner aus dringend benötigten Berufen leichter zurückzuholen, wird die für sie geltende jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben – diese Regelung wird bis zum Jahresende 2020 befristet.

Um soziale Härten im privaten Bereich aufgrund der Corona-Krise abzumildern, werden u.a. die Zugangsbeschränkungen für die Grundsicherung und die Sozialhilfe gelockert. So werden die notwendige Vermögensprüfung und die Überprüfung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten ab dem 1. März für vier Monate deutlich vereinfacht.

Zeitweise Erleichterungen gibt es auch für Mieter. Derzeit kann ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn zwei Monate in Folge keine Miete gezahlt wird. Nun soll Mietern wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht gekündigt werden dürfen, wenn sie glaubhaft machen können, dass die Pandemie ursächlich für die Nichtzahlung ist. Ganz wichtig ist, dass die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete unverändert bestehen bleibt. Die Miete ist nachzuzahlen.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Stabilität des Mietwohnungsmarktes durch Anweisungen an die Wohngeldstellen, die Prüfung und Bewilligung von Wohngeld pragmatisch und schnell durchzuführen. NRW ist das einzige Bundesland, in dem Wohngeldanträge online gestellt werden können. Das ist gerade jetzt, wo aus Seuchenschutzgründen die Stadtverwaltungen möglichst wenig Besucherverkehr haben sollen.
Auch Belastungen aus Verbraucherdarlehensverträgen kann bis zum 30. Juni 2020 durch Stundung Rechnung getragen werden.

Um Familien zu unterstützen, die durch die Corona-Krise Einkommenseinbußen erleiden, wird der Zugang zum Kinderzuschlag (maximal 185 Euro pro Monat) stark vereinfacht. Das Einkommen der Eltern wird nicht mehr für die vergangenen sechs Monate geprüft, es reicht der Einkommensbescheid des letzten Monats vor Antragstellung. Und es wird eine einmalige Verlängerung der Kinderzuschlagszahlung für Bestandsfälle geben.

Schließlich wird für den Fall behördlich angeordneter Kita- oder Schulschließungen nach Infektionsschutzgesetz für Sorgeberechtigte, die die Betreuung ihrer Kinder selbst übernehmen müssen, weil keine anderweitige zumutbare Betreuung möglich ist, eine Entschädigungsregelung in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen. Die Entschädigung wird 67 Prozent des dem erwerbstätigen Sorgeberechtigen entstandenen Verdienstausfalls für längstens sechs Wochen betragen.

Mit den kommunalen Spitzenverbänden hat die Landesregierung vereinbart, dass für den Monat April von den Eltern keine Kindergartenbeiträge erhoben werden. Auch das entlastet die Familien.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreundinnen und Parteifreunde,
die Liste der Maßnahmen ließe sich noch weiter ergänzen und im Detail ausführen. Das ist an dieser Stelle sicher nicht angebracht. Uns kommt es hier darauf an, einen Überblick zu vermitteln und möglicherweise begünstigte Personen und Unternehmen auf die Hilfsange- bote aufmerksam zu machen. Wir können für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Garantie übernehmen; dazu verändern sich die Dinge zu schnell. Aber wir laden ausdrücklich dazu ein, im Fall, dass Sie Unterstützung brauchen, die zahlreichen Informationsquellen und Beratungseinrichtungen zu nutzen.

Des Weiteren hoffen wir, Ihnen mit dieser Übersicht eine Vielzahl an Informationen an die Hand zu geben, damit Sie auch im Gespräch mit Freunden und Bekannten darüber berichten und auf einschlägige Quellen und Hilfen verweisen zu können.

Wir stehen alle vor großen Herausforderungen und können nur gemeinsam Schritt für Schritt auf neue Entwicklungen reagieren. Dass Politik schnell handeln will und kann, haben der Deutsche Bundestag, der Landtag von Nordrhein-Westfalen und der Bundesrat in diesen Tagen bewiesen.

Wir bleiben für Sie dran – bleiben Sie gesund!
Dr. Hermann-Josef Tebroke MdB 
Rainer Deppe MdL

Zahlreiche Informationsangebote stehen alle öffentlich zur Verfügung. Wir möchten Sie auf einige aufmerksam machen:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavi- rus/coronavirus-faqs.html
www.land.nrw/corona
www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/informationen-corona.html
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
www.wirtschaft.nrw/corona
www.rbw.de/corona-hilfen.aspx
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen- zum-kurzarbeitergeld
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/2020-03- 19_formularentwurf_final_1seite_kj.pdf